VORBEREITENDE VERKAUFSOPTIMIERUNG:
BEWERTEN & OPTIMIEREN
Prüfung der Verkaufsfähigkeit, erste finanzielle Bewertung und steuerliche/rechtliche Verkaufsoptimierung
In der ersten Phase erfolgt die Prüfung der Verkaufsfähigkeit des Unternehmens. Danach erfolgt die Entscheidung, ob das Mandat zu diesem Zeitpunkt in den Verkauf gehen kann oder noch der Vorbereitung bedarf.
Diese Veräußerbarkeitsprüfung basiert auf dem tiefen Verständnis des Unternehmens, der Unternehmerpersönlichkeit und seiner Nachfolgevorstellungen. Diese Erkenntnisse werden aus dem persönlichen Gespräch und aus strukturierten Analysen gewonnen. Dabei werden vertraulich Wettbewerber, Umfeld, Kompetenzen, Alleinstellungsmerkmale, Kunden- und Kostenstruktur des Unternehmens geprüft.
Die Ergebnisse dieser Analysen fließen in die Datenaufbereitung, das Kurzprofils bzw. das Informationsmemorandum und in die Unternehmensbewertung mit ein.
Vorbereitend erfolgt auch eine eingehende Analyse zur Verkaufoptimierung, um mögliche Verkaufshemmnisse frühestmöglich zu identifizieren und bereinigen. Dies erfolgt durch Beauftragung von transaktionserfahrenen Kanzleien für Wirtschaftsrecht und Steuerrecht, die vorab alle verkaufsrelevanten Steuer- und Rechtsbelange des Unternehmens im Hinblick auf den Unternehmensverkauf prüfen, um Bereinigungsempfehlungen auszusprechen. Damit wird ein zügiger Verkaufprozess ohne Überraschungen am Ende gewährleistet.
